22.02.2023, Grossrat Nicola Stocker
Für einmal gab es an der Februar-Session keine Sachgeschäfte zu behandeln, dennoch war die Traktandenliste mit insgesamt 32 parlamentarischen Vorstössen – davon 22 Anfragen und 10 Aufträge – reichlich bestückt. Die SVP-Fraktion unterstützte mit Erfolg einen Auftrag, welcher die Entnahme des problematischen Beverin-Rudels forderte. Weiter wurde ein Auftrag überwiesen, der Familien und Fachkräften im Kanton Graubünden steuerlich entlasten soll. Zum Schluss sorgte das Ruhegehalt für abtretende Regierungsmitglieder für Diskussion und die SVP-Fraktion kündigte eine Volksinitiative zur kompletten Abschaffung des Ruhegehalts an.
Parlament fordert Entnahme des Beverin-Rudels
Im vergangenen Sommer hat das Beverin-Rudel innerhalb einer Woche zwei Mutterkühe am Schamserberg gerissen und aufgrund problematischer Begegnungen mit dem Menschen für Empörung gesorgt. Mittlerweile wurden der Leitrüde und zwei Jungwölfe des Rudels erlegt. Der Grosse Rat hat der Regierung nun den Auftrag erteilt, unter Anwendung der sogenannten polizeilichen Generalklausel das gesamte Beverin-Rudel und weitere verhaltensauffällige Wölfe, welche eine Koexistenz nicht zulassen, zu entnehmen. Die SVP-Fraktion hatte schon im letzten Sommer die sofortige Entnahme des Beverin-Rudels gefordert, weshalb die Überweisung des Auftrags endlich die richtigen Signale nach aussen sendet. Nun liegt es an der Regierung, dieser Forderung nachzukommen: Der Grosse Rat stärkt ihr in dieser Frage den Rücken.
Steuerliche Entlastung für Familien und Fachkräfte
Eine tiefe Steuerbelastung für Familien und Fachkräfte soll die Attraktivität des Kantons fördern, die Kaufkraft der Bevölkerung steigern und den Staat zum haushälterischen Umgang mit Steuergeldern zwingen. Mit Unterstützung der SVP-Fraktion, die sich seit jeher für tiefe Steuern und Abgaben einsetzt, wurde ein entsprechender Auftrag überwiesen, welcher nun von der Regierung eine Auslegeordnung mit konkreten Massnahmen fordert, wie Familien und Fachkräfte steuerlich entlastet werden können. Die Voten aus fast allen Parteien waren eindeutig: Der Kanton Graubünden soll für natürliche Personen steuerlich attraktiver werden!
Ruhegehälter für Regierungsräte: SVP lanciert Initiative
Zum Schluss sorgte das Ruhegehalt für ausgeschiedene Regierungsmitglieder für Diskussion. Es wurden drei Fraktionsaufträge aus der SVP, GLP und FDP behandelt, welche alle die Anpassung der jetzigen Ruhegehaltslösung forderten. Die SVP-Fraktion forderte die gänzliche Abschaffung der nicht mehr zeitgemässen Lösung, während die GLP-Fraktion eine Befristung auf drei Jahre und die FDP-Fraktion eine Befristung bis längstens zum Rentenalter vorschlugen.
Ein Bündner Regierungsrat verdient heute rund Fr. 269’000 pro Jahr. Scheidet ein Mitglied aus der Regierung aus, erhält es pro Amtsjahr 3.5% des bisherigen Lohns als sogenanntes Ruhegehalt bis ans Lebensende ausbezahlt. Bei einer Amtszeit von maximal 12 Jahren sind das rund Fr. 113’000 pro Jahr, ohne dass dafür eine Leistung erbracht werden muss. Hinzu kommt, dass das Ruhegehalt erst dann gekürzt wird, wenn ein zusätzliches Erwerbseinkommen zusammen mit dem Ruhegehalt höher ausfällt als der Lohn eines amtierenden Regierungsmitglieds. Für die SVP-Fraktion ist klar: Ein hoher Lohn für Regierungsmitglieder ist aufgrund der damit verbundenen Verantwortung zwar gerechtfertigt, aber das lebenslängliche Ruhegehalt fällt völlig aus der Zeit und muss dringend abgeschafft werden.
Zwar ist sich der Grosse Rat zusammen mit der Regierung einig, dass die jetzige Lösung nicht mehr zeitgemäss ist und angepasst werden soll, doch leider hat ausser der SVP-Fraktion niemand den Mut, dieses Privileg – das bedingungslose Grundeinkommen für Regierungsmitglieder – abzuschaffen. Stattdessen hat sich die Mehrheit dafür ausgesprochen, das Ruhegehalt bis längstens zum Rentenalter zu begrenzen. Die SVP-Fraktion hat diesen Auftrag zwar im Sinne der Sache unterstützt, für sie geht diese Lösung aber entschieden zu wenig weit, weshalb sie ankündigte, eine kantonale Volksinitiative zur gänzlichen Abschaffung des Ruhegehalts zu lancieren. Mit dem soliden Lohn eines Regierungsmitglieds sollte es möglich sein, während der Amtszeit eigenverantwortlich in die eigene Vorsorge zu investieren, darüber hinaus wurde die Pensionskassenlösung für Regierungsmitglieder verbessert und die Vergangenheit hat auch gezeigt, dass Regierungsräte nach Ausscheiden aus dem Amt rasch wieder beruflich Anschluss finden. Die Politik muss um das finanzielle Auskommen von Regierungsmitgliedern nach ihrer Amtszeit also nicht besorgt sein.
Wenn die Politik nicht willens ist, längst überholte Privilegien wie den goldenen Fallschirm für Regierungsräte, welche notabene mit Steuergeldern finanziert werden, abzuschaffen, dann soll sich die Bevölkerung zu dieser Frage äussern und korrigierend eingreifen.
Weitere Auskünfte erteilt:
Nicola Stocker
Grossrat SVP Graubünden
078 857 65 54
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