Landabtausch zum Nachteil der Stadt Chur
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Lesen Sie den nicht veröffentlichten Leserbrief von unserem Gemeinderat Walter Hegner
Die neue Bahnlinienführung für die Direktverbindung Brambrüesch bedingt unweigerlich einen dringenden Landabtausch mit einem privaten Landbesitzer, denn die Überfahrtsrechte sind von zentraler Bedeutung und zwingend erforderlich. Der erforderliche Landabtausch für die Überfahrtsrechte betrifft ein Grundstück am Winterberg; dieses will die Stadt gegen ein eigenes Grundstück an der Ringstrasse tauschen.
Das Grundstück Winterberg liegt am Hügel (Parzelle 2489), ist eingestuft als Archäologiezone und wurde, trotz dieser unvorteilhaften Vorgaben, im Rahmen des geplanten Landab-tausches mit einem Quadratmeter-Preis von CHF 1'183.15 bewertet. Die stadteigene Parzelle Nr. 5130 an wirtschaftlich äusserst attraktiver Lage, ein eigentliches «Filetstück» an der Ringstrasse wurde mit lediglich CHF 650.00 pro Quadratmeter bewertet. Aufgrund dieser Quadratmeterpreis-Vorgaben konnte der Wert dieser beiden lagenmässig doch recht unterschiedlichen Parzellen, gleichwertig auf je CHF 2,2 Millionen «arrangiert» werden. Die stadteigene Parzelle an der Ringstrasse befindet sich der der Arbeitszone 1, die angrenzenden Parzellen befinden sich in der Wohnzone 2 und Wohnzone 4. Bei einer allfähigen Umzonung der zum Tausch vorgesehenen stadteigenen Parzelle in die Wohnzone 2 oder 4, würde der neue Eigner zusätzlich einen Millionen-Gewinn zu Lasten der Churer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler erzielen.
Weiter gilt zu beachten, dass durch die hohen Investitionskosten die Stadtfinanzen zusätzlich stark belastet werden. Dies ist der Grund, weshalb im Rahmen der Gesamtfinanzierung eine Erhöhung des Steuerfusses ab 2027 vom Stadtrat geprüft resp. geplant wird; siehe dazu Seite 20 des Abstimmungsbüchleins und der Botschaft.
Geschätzte Churerinnen und Churer wollen Sie dies!! Brambrüesch muss erhalten bleiben. Ich bin aber für ein sinnvolles und finanziell tragbares Projekt, für Chur, für Brambrüesch jedoch NEIN zur Direktverbindung. Bei einem NEIN ist der Stadtrat zu beauftragen, sofort eine Variante für den Ersatz der 2. Sektion zu erarbeiten. Wollen Sie das auch, dann legen Sie am 8. März 2026 ein NEIN in die Urne.
Walter Hegner
Gemeinderat SVP



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